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Haftung des Abzugsverpflichteten versus Vorschreibung beim Empfänger der Kapitalerträge (Rauscher, SWK 7/2015, S. 381)

Artikelrundschau Februar 2015 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/325ÖStZ 2015, 244 Heft 8 v. 15.4.2015

Das BFG habe iZm einer verdeckten Ausschüttung entschieden, dass der Abgabenbehörde bezüglich der Frage, ob sie die Kapitalertragsteuer dem Empfänger oder dem Abzugsverpflichteten "vorschreibt", kein Ermessen eingeräumt sei; vielmehr sei zunächst der Empfänger zwingend in Anspruch zu nehmen. Rauscher bespricht das Verhältnis der Haftung des Abzugsverpflichteten zur ausnahmsweisen Vorschreibung der KESt beim Empfänger der Erträge und der Zulässigkeit der Heranziehung des Abzugsverpflichteten zur Haftung.

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