Durch die Reform der Besteuerung von Kapitalvermögen mit dem BBG 2011 sei auch die steuerliche Behandlung von Investmentfonds massiv verändert worden. Einige wesentliche Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem Jahr 2012 beginnen. Ab 2013 seien sämtliche (auch thesaurierte) Substanzgewinne laufend zu besteuern. Weiters gäbe es Änderungen beim Verlustvortrag.