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Besonderheiten bei der Prüfung von Privatstiftungen (Hörmanseder, RWZ 2015/17, S. 56)

Artikelrundschau Februar 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/318ÖStZ 2015, 243 Heft 8 v. 15.4.2015

Als selbständiger Rechtsträger unterliege die Privatstiftung einer jährlichen Jahresabschlussprüfung, die vom Stiftungsprüfer vorzunehmen sei. So unterscheide sich die Prüfung der Privatstiftung von der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften einerseits durch die Tatsache, dass der Stiftungsprüfer als Organ der Privatstiftung über die Abschlussprüfung hinaus Aufgaben zu erfüllen habe, und andererseits durch die stiftungsspezifischen Besonderheiten, die im Rahmen der Stiftungsprüfung zu berücksichtigen seien. Letztere bilden den Schwerpunkt des Artikels, der auf dem Fachgutachten KFS/PE 21 "Zu ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer" (2014) beruhe.

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