Als selbständiger Rechtsträger unterliege die Privatstiftung einer jährlichen Jahresabschlussprüfung, die vom Stiftungsprüfer vorzunehmen sei. So unterscheide sich die Prüfung der Privatstiftung von der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften einerseits durch die Tatsache, dass der Stiftungsprüfer als Organ der Privatstiftung über die Abschlussprüfung hinaus Aufgaben zu erfüllen habe, und andererseits durch die stiftungsspezifischen Besonderheiten, die im Rahmen der Stiftungsprüfung zu berücksichtigen seien. Letztere bilden den Schwerpunkt des Artikels, der auf dem Fachgutachten KFS/PE 21 "Zu ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer" (2014) beruhe.