Die Autoren beschäftigen sich im Editorial mit dem E des VwGH 2011/15/0149, in dem sich der VwGH mit "zwischengeschalteten Geschäftsführungs- GmbHs" beschäftigt und damit grundlegende Aussagen zur ertragsteuerlichen Zurechnung höchstpersönlicher Tätigkeiten getroffen habe. Im Ergebnis habe der VwGH bei den höchstpersönlichen Geschäftsführungstätigkeiten einen sehr formalen Maßstab angelegt und eröffne damit einen erheblichen Gestaltungsspielraum.