Gegen die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von "Managergehältern" wurden in der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Ausgehend von drei Gesetzesprüfungsanträgen des BFG hatte sich der VfGH nunmehr mit der Verfassungskonformität des Abzugsverbots auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund fasst der Beitrag die Entscheidung zusammen und analysiert die Kernaussagen des Gerichtshofs.