BAO: § 265 (§ 85 Abs 2)
VwGH 29. 1. 2015, Ro 2015/15/0001
Der in § 265 Abs 3 BAO zur Bescheidbeschwerde vorgesehene Vorlagebericht dient - wie aus den Gesetzesmaterialien zum FVwGG 2012 (2007 BlgNR 24. GP 18) hervorgeht - bloß dazu, um den Verwaltungsgerichten den Überblick über die strittigen Sach- und Rechtsfragen zu erleichtern (auch ist es nicht der Vorlagebericht, der den Lauf der Entscheidungsfrist für das Verwaltungsgericht nach § 291 Abs 1 BAO auslöst; die Entscheidungsfrist beginnt vielmehr mit der Vorlage der Beschwerde).