EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 10 (EStG 1988: § 4 Abs 4 Z 7)
VwGH 28. 1. 2015, 2011/13/0120
Auch wenn das Jusstudium vor der Karriere als Profihandballer begonnen wurde, können die Kosten für das neben der (zum Teil auch im Ausland ausgeübten) Berufstätigkeit als Profisportler weiterbetriebene Studium als Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen iSd § 16 Abs 1 Z 10 UStG steuerlich berücksichtigt werden. Dass "das Jusstudium eine Vielfalt von Betätigungsfeldern eröffnet" schadet nicht, weil eine Universitätsausbildung im Allgemeinen gerade darauf abzielt, dass die Absolventen Fähigkeiten erwerben, aufgrund derer sie sodann in unterschiedlichsten Bereichen erfolgreich tätig werden können (vgl VwGH 23. 5. 2013, 2011/15/0159).