Durch das ÖBIB-Gesetz 2015 soll die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) in die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) umgewandelt werden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob der
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ÖIAG- bzw ÖBIB-Privatisierungsauftrag ein Akt der Privatwirtschaftsverwaltung ist und welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer solchen Einordnung ergeben.