Im Rahmen der Steuerreformkommission sei ua die rückwirkende Einführung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Vergangenheit ins Treffen geführt worden. Der VfGH habe der rückwirkenden Einführung von Steuern in der Vergangenheit bereits in vielen Fällen eine Absage erteilt, wenn das Vertrauen des Normunterworfenen in die bisherige Rechtslage erschüttert wurde. Die Autoren prüfen die Überlegungen in Hinblick auf die Rechtsprechung des VfGH und geben einen Überblick über die Grenzen der rückwirkenden Einführung von Steuern.