Am 1. 1. 2015 ist die gem § 1 des BG über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz - DBG), BGBl I 2010/69, erlassene VO des BMF vom 29. 12. 2014, BGBl II 2014/385, in Kraft getreten. Dieser VO ist als Anhang das vom Österreich Büro in Taipeh, der WKO und dem Taipeh Wirtschafts- und Kulturbüro in Österreich am 12. 7. 2014 in Wien unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen angeschlossen. Das Abkommen ist erstmals für das Steuerjahr 2015 anwendbar. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA.