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Die Aktivierung von in Bau befindlichen Anlagen (Fritz-Schmied, RWZ 2015/5, S. 19)

Artikelrundschau Jänner 2015 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/230ÖStZ 2015, 177 Heft 6 v. 16.3.2015

Nach dem Bilanzgliederungsschema des § 224 Abs 2 A II Z 4 UGB werden Anlagen in Bau gemeinsam mit den auf Sachanlagen geleisteten Anzahlungen in einer eigenen Bilanzpost ausgewiesen. Die Position "Anlagen in Bau" zeigt, dass der Herstellungsprozess einer Sachanlage am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist bzw diese noch keinen betriebsbereiten Status aufweist. Indem eine Aktivierung grundsätzlich am Vorliegen eines Vermögensgegenstands anknüpft, stellt sich die Frage, inwieweit auch die in Bau befindlichen Anlagen den hierzu vorhandenen Merkmalen entsprechen müssen. Die Präzisierung des Aktivierungszeitpunkts erwecke insb dann Interesse, wenn der Herstellungsprozess am Bilanzstichtag einen noch immateriellen Status aufweist.

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