Das RÄG 2014 trete generell mit dem 20. 7. 2015, dem Stichtag für die Umsetzung der Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU , in Kraft, sei aber in wesentlichen Teilen erst für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Mit der Richtlinie werde auch ein Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen für große rohstofffördernde Unternehmen eingeführt.