Eine neue Bilanzrichtlinie der EU zwinge zu einer umfassenden Änderung der österr Regeln für die Bilanzierung und die Aufstellung des Jahresabschlusses. Der Großteil der neuen Regelungen sei für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag ab dem 31. 12. 2015 vorgesehen. Eines der Ziele sei die Vereinheitlichung der unternehmensrechtlichen mit der steuerrechtlichen Bilanz - wie weit eine solche Harmonisierung sinnvoll sei und in der Umsetzung durch das Bilanzreformgesetz auch tatsächlich gelingen könne, sei allerdings mehr als fraglich. Der Autor gibt einen systematischen Überblick.