Beiser hat aus Anlass der jüngsten Entscheidung des VwGH zur zwischengeschalteten GmbH in der Dezembernummer der RdW ("Drittanstellung über eine GmbH") die wirtschaftliche Zurechnung der Einkünfte vertreten: Gründet der Geschäftsführer eine GmbH, um sich von dieser als Geschäftsführer in ein Unternehmen entsenden zu lassen, so sind die Bezüge für die Geschäftsführung nicht seiner GmbH, sondern unmittelbar ihm selbst zuzurechnen. Der vorliegende Beitrag, der sich mit demselben Thema beschäftigt, orientiert sich unmittelbar am Sachverhalt im Anlassfall.