Wer überlege eine Selbstanzeige zu erstatten oder tätige Reue zu üben, sollte etwaige internationale Implikationen von Tat und Strafaufhebungsgrund mitbedenken, um unangenehme Nebenwirkungen zu vermeiden. Denn eine Selbstanzeige/tätige Reue müsse nicht immer zu einer vollumfänglichen Strafaufhebung führen, weil eine mögliche ausländische Strafe weiterhin drohen könnte. Der Beitrag versucht, Gefahren von oft allzu unerwarteter Seite aufzuzeigen,