Es komme immer wieder vor, dass eingebrachte Selbstanzeigen keine strafbefreiende Wirkung entfalten, da nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen als erfüllt anzusehen seien. Die Autorin gibt einen Überblick über die drei häufigsten Fehler, die in der Praxis nicht allzu selten zur Unwirksamkeit und somit zur Versagung der Straffreiheit führen.