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Praxisfragen zum innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft (Kettisch, SWI 1/2015, S. 17)

Artikelrundschau Jänner 2015 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/162ÖStZ 2015, 133 Heft 5 v. 2.3.2015

Die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte erlaube es dem Zwischenhändler, die Registrierungspflicht zur MwSt in dem EU-Staat, für den die Lieferung bestimmt ist, und damit administrative Hürden und Kosten zu vermeiden. Er verwirkliche zwar einen ig Erwerb, einen kumulativen ig Erwerb kraft UID-Verwendung sowie eine Inlandslieferung; die ersten beiden seien aber steuerbefreit und bezüglich der Inlandslieferung gehe die Steuerschuld auf den Dritten in der Reihe über.

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