Mit dem RÄG 2014 hätten sich wesentliche Auswirkungen auf unversteuerte Rücklagen und unterlassene Zuschreibungen ergeben. Der Beitrag stellt die diesbezüglichen Übergangsbestimmungen des UGB und des EStG dar.
Mit dem RÄG 2014 hätten sich wesentliche Auswirkungen auf unversteuerte Rücklagen und unterlassene Zuschreibungen ergeben. Der Beitrag stellt die diesbezüglichen Übergangsbestimmungen des UGB und des EStG dar.