Was für Parteien eines Verwaltungsverfahrens selbstverständlich sei, werde mit 1. 1. 2015 auch den Parteien eines ordentlichen Gerichtsverfahrens eröffnet: Mit dem Parteiantrag auf Normenkontrolle könne sich eine Partei unter bestimmten Voraussetzungen direkt an den VfGH wenden. Darüber hinaus könnten nunmehr alle Gerichte entsprechende Anträge an den VfGH stellen. Dadurch komme es zu einer Ausweitung des Rechtsschutzes, befürchtet werde allerdings auch eine Verzögerung der Gerichtsverfahren.