Der Kontakt zu den Steuer- und Unternehmensberatern von Versicherungskunden, die sich für eine betriebliche Abfertigungsvorsorge entschieden haben, habe aufgezeigt, dass in der Praxis die Möglichkeiten der Abfertigungsvorsorge über eine Versicherungslösung manchmal vertauscht bzw "zusammengewürfelt" werden. Konkret gehe es um die Abfertigungsrückdeckungs- und Abfertigungsauslagerungsversicherung zur Bedeckung der Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, die sich noch im System der Abfertigung "alt" befinden.