Die Einschränkung der Firmenwertabschreibung auf unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder stelle einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar. Die Vorlagefrage betreffend die Qualifikation der Firmenwertabschreibung als staatliche Beihilfe sah der EuGH im Verfahren als nicht zulässig an. Der Beitrag fasst die wesentlichen Grundsätze des Urteils zusammenfassen und zeigt mögliche Konsequenzen für die Praxis auf.