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Kleines Vereinsfest laut VereinsR 2001 versus begünstigte gesellige Veranstaltung laut Barumsatzverordnung 2015 (Renner, SWK 28/2015, S. 1285)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/960ÖStZ 2015, 737 Heft 24 v. 18.12.2015

Die BarUV 2015 lasse in bestimmten Fällen eine vereinfachte Losungsermittlung bzw Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht und der Belegerteilungspflicht zu. § 3 BarUV 2015 normiert derartige Begünstigungen für "wirtschaftliche Geschäftsbetriebe iSd § 45 Abs 1 BAO von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften" in Form geselliger Veranstaltungen. Wer meine, dies beträfe generell "kleine Vereinsfeste" iSd VereinsR 2001, könne allerdings irren.

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