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Attraktivierung des Stiftungswesens durch Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2015/937ÖStZ 2015, 708 Heft 24 v. 18.12.2015

Um die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen und die Zuwendungen an derartige Stiftungen attraktiver zu machen, schafft das vom BMWFW eingebrachte Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015), 889 BlgNR 25. GP , das ebenfalls in der Nationalratssitzung am 9. 12. 2015 verabschiedet wurde, ab 2016 steuerliche Begünstigungen. Es umfasst das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015) sowie Novellierungen einer Reihe von Steuergesetzen.

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