Um die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen und die Zuwendungen an derartige Stiftungen attraktiver zu machen, schafft das vom BMWFW eingebrachte Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015), 889 BlgNR 25. GP , das ebenfalls in der Nationalratssitzung am 9. 12. 2015 verabschiedet wurde, ab 2016 steuerliche Begünstigungen. Es umfasst das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015) sowie Novellierungen einer Reihe von Steuergesetzen.