Das StRefG 2015/2016 sieht für die Umsatzsteuer weitreichende Änderungen im Bereich des Steuersatzes vor. So vermindert sich ab 1. 1. 2016 der Steuersatz für die Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen von bisher 20 % auf 13 %. Außerdem erhöht sich der
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