Bereits zum zweiten Mal hatte sich der VwGH mit dem Auftritt eines schrillen US-amerikanischen Starlets anlässlich einer Produktpräsentation in Österreich und der Auslegung des Begriffs "Künstler" im DBA-USA beschäftigt. Es stellte sich die Frage, ob die Teilnahme eines glamourösen Stars an einer Werbeveranstaltung unter den "Künstler-Artikel" fällt und welches Land das Recht der Besteuerung hat.