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Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2015/899ÖStZ 2015, 675 Heft 23 v. 1.12.2015

Der grundsätzlich ab 1. 1. 2016 anzuwendende Erlass tritt neben die Kassenrichtlinie 2012 und regelt die zu beachtenden Kriterien und Details bei

der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO),

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