Der grundsätzlich ab 1. 1. 2016 anzuwendende Erlass tritt neben die Kassenrichtlinie 2012 und regelt die zu beachtenden Kriterien und Details bei
der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO),Der grundsätzlich ab 1. 1. 2016 anzuwendende Erlass tritt neben die Kassenrichtlinie 2012 und regelt die zu beachtenden Kriterien und Details bei
der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO),