Beginnend mit dem BudgBG 2011 sei die Besteuerung von Kapitalvermögen auf vollkommen neue Beine gestellt worden. Bei Kauf und Verkauf von Forderungswertpapieren abgerechnete Stückzinsen würden ebenso im Rahmen der Kursgewinnbesteuerung erfasst. Allerdings statuiere das BMF im Bereich des Betriebsvermögens natürlicher Personen sowie im Bereich von Wohnbauanleihen, dass Stückzinsen steuerlich weiter als Zinsen abgegrenzt werden sollen.