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Die Besteuerung von Stückzinsen nach Auffassung des BMF widerspricht teilweise dem Gesetz (Marschner, SWK 27/2015, S. 1197)

Artikelrundschau September 2015 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/895ÖStZ 2015, 666 Heft 22 v. 16.11.2015

Beginnend mit dem BudgBG 2011 sei die Besteuerung von Kapitalvermögen auf vollkommen neue Beine gestellt worden. Bei Kauf und Verkauf von Forderungswertpapieren abgerechnete Stückzinsen würden ebenso im Rahmen der Kursgewinnbesteuerung erfasst. Allerdings statuiere das BMF im Bereich des Betriebsvermögens natürlicher Personen sowie im Bereich von Wohnbauanleihen, dass Stückzinsen steuerlich weiter als Zinsen abgegrenzt werden sollen.

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