Im Rahmen des neuen StRefG 2015/2016 wird die Verlustverwertungsmöglichkeit bei kapitalistischen Mitunternehmern eingeschränkt (§ 23a EStG), um Verlustbeteiligungsmodelle hintanzuhalten. Der Beitrag versucht einerseits einen Überblick über die Neuregelung zu geben und andererseits zwei Themengebiete, nämlich die Definition des "kapitalistischen Mitunternehmers" sowie die "Umgehungsmöglichkeit" der nachträglichen Einlagen näher zu beleuchten.