Aus den Änderungen bei der Immobilienertragsbesteuerung greift der Beitrag die Neufassung des in § 20 Abs 2 EStG normierten Abzugsverbots auf und untersucht neben den zukünftig bestehenden Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei Einkünften aus Grundstücksveräußerungen va dessen Verfassungskonformität.