Entsprechend einem Erkenntnis des VwGH kann die Antwort auf die Frage, ob an einer Wette vom Inland aus teilgenommen wurde, nicht geschätzt werden, sondern muss sich aus dem Ergebnis des mittels Beweiswürdigung festzustellenden Sachverhalts anhand von Indizien ergeben. Der Beitrag geht der Frage nach, ob ein solcher Indizienbeweis zu einem konsistenten Ergebnis führen kann.