vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerreform 2015/2016: GrESt (Thunshirn, ecolex 2015/9, S. 732)

Artikelrundschau September 2015 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/836ÖStZ 2015, 642 Heft 21 v. 6.11.2015

Ab 1. 1. 2016 tritt bereits ab 95 % Anteilsvereinigung ein. Treuhandanteile und Anteile innerhalb einer Steuergruppe werden hierbei einbezogen. Durch x-beliebige Anteilstransfers nach 1. 1. 2016 tritt Anteilsver-

Seite 642


einigung ein, wenn die eigenen und Treuhandanteile mehr als 95 % betragen. Der Steuersatz beträgt aber "nur" 0,5 % vom Grundstückswert. Neben anderen Neuerungen ergeben sich durch den Stufentarif Auswirkungen auf die bei Ausübung einer Leasingoption entstehende GrESt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!