Ab 1. 1. 2016 tritt bereits ab 95 % Anteilsvereinigung ein. Treuhandanteile und Anteile innerhalb einer Steuergruppe werden hierbei einbezogen. Durch x-beliebige Anteilstransfers nach 1. 1. 2016 tritt Anteilsver-
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einigung ein, wenn die eigenen und Treuhandanteile mehr als 95 % betragen. Der Steuersatz beträgt aber "nur" 0,5 % vom Grundstückswert. Neben anderen Neuerungen ergeben sich durch den Stufentarif Auswirkungen auf die bei Ausübung einer Leasingoption entstehende GrESt.