Krumpl kommt in seinem Beitrag zum Ergebnis, dass die nationale Bestimmung der umsatzsteuerlichen land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung gem § 22 UStG sowie die Vorsteuerberichtigung bei Wechsel aus oder in die Pauschalbesteuerung gem § 12 Abs 12 UStG mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sei. Seinen Ausführungen soll im Beitrag entgegengetreten und die Unionsrechtskonformität der österreichischen Umsetzung gezeigt werden.