Als Ende 1992 die Grenzen für den grenzüberschreitenden Handel abgeschafft wurden, war das Ziel, eine Umsatzbesteuerung am Ursprungsort zu verwirklichen. Dieses Ziel war damals nicht umsetzbar, weshalb als Übergangsregime die Besteuerung am Bestimmungsort eingeführt wurde. Dieses Übergangsregime ist nunmehr über 20 Jahre in Kraft. Die Europäische Kommission habe deshalb bereits vor einigen Jahren eine Initiative gestartet, die insb auf die Frage abzielt, wie ein endgültiges Umsatzsteuerregime für zwischenunternehmerische innergemeinschaftliche Lieferungen aussehen sollte. Melhardt beleuchte fünf von der EK vorgestellte Optionen kritisch.