Steht am Beginn einer mehrgliedrigen Lieferkette eine innergemeinschaftliche Lieferung, lehnt der BFH eine Vorsteuerkorrektur beim letzten, Rabatt empfangenden Unternehmer ab: Eine Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs 1 dUStG setzt eine Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz voraus. Dieser liegt in den gegenständlichen Fällen nicht vor. Im Ergebnis kommt es bei beginnender Lieferkette im Ausland mangels Vorsteuerkorrektur zur Besserstellung des letzten inländischen Unternehmers in der Kette.