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Ist Art 15 Abs 3 DBA Deutschland auch bei gewerblicher Überlassung zwischen zwei inländischen Unternehmen anwendbar? (Hofmann/Waser, SWI 9/2015, S. 416)

Artikelrundschau September 2015 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/806ÖStZ 2015, 639 Heft 21 v. 6.11.2015

Werden in Ö ansässige Arbeitnehmer eines österr Überlassers im Rahmen einer gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung bei einem dt Beschäftiger tätig, bleibe das Besteuerungsrecht bei nur kurzfristigen Einsätzen in Ö. Fraglich sei, ob eine gewerbliche Überlassung zwischen zwei österr Unternehmen mit Einsatz auf einer deutschen Betriebsstätte des Beschäftigers die Anwendbarkeit des Art 15 Abs 3 DBA-Deutschland ausschließe.

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