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Land- und Forstwirtschaft, Durchschnittssatzbesteuerung, Vorsteuerabzug

JudikaturÖStZ 2015/787ÖStZ 2015, 614 Heft 20 v. 28.10.2015

UStG 1994: § 22

VwGH 25. 2. 2015, 2010/13/0189

Nach der Vereinfachungsregelung für die Besteuerung von land- bzw forstwirtschaftlichen Umsätzen nach § 22 UStG wird bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen für die im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze die Vorsteuer in gleicher Höhe festgesetzt (§ 22 Abs 1 UStG; die unionsrechtliche Grundlage dieser Regelung findet sich im Art 25 der 6. EG-RL, der einen Pauschalausgleich, somit eine pauschale Vorsteuervergütung erlaubt).

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