vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsteuerabzug, Reisekosten, Vereinfachungsregel, Unionsrecht

JudikaturÖStZ 2015/785ÖStZ 2015, 614 Heft 20 v. 28.10.2015

UStG 1994: § 13

VwGH 26. 2. 2015, 2012/15/0067

§ 13 Abs 1 und 2 UStG sieht eine pauschale Ermittlung von Vorsteuern aus Reisekosten vor. Da diesen pauschalen Beträgen aber keine tatsächlichen Aufwendungen in dieser Höhe gegenüberstehen müssen, widerspricht diese - durch den Rat nicht genehmigte - Bestimmung zur Vereinfachung der Steuererhebung den unionsrechtlichen Regelungen über den Vorsteuerabzug (vgl EuGH vom 8. 11. 2001, C-338/98 , Kommission/Niederlande, RN 57; hiezu auch Ehrke, ELR 2001, 422 f). Vor diesem Hintergrund bleibt auch die Möglichkeit einer zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs der pauschalen Vorsteuerermittlung führenden Interpretation verschlossen. Unternehmer, die nicht der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen, können damit nach § 13 Abs 3 UStG für Reisekosten ihrer Arbeitnehmer nur jene Vorsteuerbeträge abziehen, die in einer Rechnung gesondert ausgewiesen werden, auch wenn deren Einkünfte im Inland dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte