EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 5 lit d (§ 20 Abs 2)
VwGH 30. 4. 2015, 2013/15/0086
Die sog "Startjob-Förderung" des Landes Oberösterreich kann nicht der nur bestimmte Leistungen nach Bundesgesetzen (zB Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz) umfassenden Befreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG subsumiert werden. Eine planwidrige Gesetzeslücke ist in diesem Zusammenhang (auch vor dem Hintergrund der Rechtsentwicklung dieser Befreiungsbestimmung) nicht zu erkennen.