Das RÄG 2014 ist die umfassendste Änderung des Dritten Buches des UGB seit dem EU-GesRÄG aus dem Jahr 1996 und gleichzeitig der Startschuss für mehrere Regelungsvorhaben im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die derzeit im Bundesministerium für Justiz laufenden Arbeiten.