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BFH: Behinderungsbedingter Umbau einer Yacht keine außergewöhnliche Belastung (Renner, RdW 2015/464, S. 529)

Artikelrundschau August 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/745ÖStZ 2015, 608 Heft 20 v. 28.10.2015

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht würden nach Ansicht des BFH dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und seien deshalb keine außergewöhnliche Belastung. Es könne insoweit keine Rede davon sein, dass Gründe derart von außen auf den Steuerpflichtigen einwirken, dass er ihnen aufgrund ihrer Existenznotwendigkeit nicht ausweichen könne.

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