Aufgrund der im Juni 2013 veröffentlichten neuen Bilanzrichtlinie sei bis 20. 7. 2015 eine Änderung des UGB notwendig. Im Beitrag werden die im RÄG 2014 BegE vorgeschlagenen Änderungen des UGB und ihre wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung im Einzelabschluss sowie die wesentlichsten Änderungen für Konzernabschlüsse nach UGB dargestellt und analysiert.