Mit dem 2. AbgÄG 2014 werden ertragsteuerlich größtenteils keine derart massiven Änderungen wie durch das 1. AbgÄG 2014 vorgenommen. Neben Ergänzungen zum 1. AbgÄG 2014 finden sich Anpassungen im Bereich der Immobilienbesteuerung im EStG und UmgrStG, vor allem aber auch eine erhebliche Erleichterung für § 4 Abs 3 EStG-Gewinnermittler.