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Neuerungen im Bereich des Informationsaustausches

Info aktuellInternationales SteuerrechtÖStZ 2015/5ÖStZ 2015, 5 Heft 1 und 2 v. 26.1.2015

Seitens der OECD wurde von der zuständigen Arbeitsgruppe 10 des Fiskalausschusses (CFA) ein Muster für ein "Competent Authority Agreement" mit angeschlossenem "Common Reporting Standard" (CRS) für den automatischen Austausch von Bankinformationen entwickelt, das eng an das FATCA 1 Modell der USA angelehnt ist. Dieses Modell wurde Mitte 2014 vom OECD-Rat als einheitlicher globaler Amtshilfestandard ("common global standard for the automatic exchange of financial account information") verabschiedet. Die Bereitschaft zum automatischen Austausch von Bankinformationen gilt künftig als Mindeststandard für die internationale Amtshilfe. Dieser Standard wurde auch vollinhaltlich in den Rechtsbereich der EU integriert. Die neue Amtshilferichtlinie 2014/107/EU, ABl L 359 v 16. 12. 2014, S 1, welche die RL 2011/16/EU ab 1. 1. 2015 ersetzt und bis spätestens 31. 12. 2015 in nationales Recht umzusetzen ist, verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, den globalen Standard des automatischen Informationsaustausches ab dem 1. 1. 2016 anzuwenden. Der erstmalige Austausch von Informationen findet zum 30. 9. 2017 statt. Österreich wurde aufgrund bestehender struktureller Unterschiede eine Fristerstreckung um ein Jahr eingeräumt. Demnach ist Österreich verpflichtet, Informationen ab dem Steuerzeitraum 2017 erstmals zum 30. 9. 2018 auszutauschen. Österreich hat jedoch als Zeichen seiner Bemühungen um ehestmögliche Umsetzung des neuen globalen Standards eine politische Absichtserklärung abgegeben, die RL in Teilbereichen bereits früher umsetzen. Der Zeitrahmen der EU liegt damit ein Jahr vor dem vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes beschlossenen Zeithorizont, welcher mit dem von Österreich gewählten Zeitrahmen (2017/2018) übereinstimmt. Der Zeithorizont 2017/2018 entspricht im Übrigen auch jenem der G20-Staaten, der anlässlich des Treffens der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20 in Cairns beschlossen wurde. Synchron mit dem Wirksamwerden der neuen AmtshilfeRL wird auch die RL 2003/48/EG des Rates vom 3. 6. 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl L 157 v 26. 5. 2003, S 38) auslaufen, sodass ein dualer Standard des Informationsaustausches im Bereich von Kapitaleinkünften vermieden wird.

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