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Die Rechnungsberichtigung im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung (Wiesinger/Prochaska, SWK 22/2015, S. 1010)

Artikelrundschau August 2015 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/731ÖStZ 2015, 580 Heft 19 v. 5.10.2015

Mangelhafte Rechnungen tauchen in der Praxis immer wieder auf. In der Regel werden diese dann sogleich berichtigt, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Unsicherheiten bestünden in der Unternehmerpraxis jedoch dann, wenn die Mangelhaftigkeit einer Rechnung erst viel später entdeckt wird. Der Autor beleuchtet im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung die Fragen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, ob eine Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung anzunehmen sei und was gilt, wenn es objektiv unmöglich ist, eine berichtigte Rechnung zu erhalten.

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