Im Rahmen des EU-MwSt-Forums haben 2013 einige Mitgliedstaaten einen Modellversuch vereinbart, wonach Unternehmer Anträge auf amtliche Vorabauskünfte (Cross-Border-Rulings) im Bereich der Umsatzsteuer einbringen können. Obwohl die Voraussetzungen hierfür sehr eng gefasst seien und die Zahl der Anträge daher gering sei, hätten die Mitgliedstaaten entschieden, das Projekt bis September 2018 auszudehnen. Die Autorin beschreibt den Modellversuch und fasst die bisherigen Erfahrungen der Teilnehmer zusammen.