Mit dem Steuerreformpaket 2015/16 und dem Bankenpaket habe der Gesetzgeber rechtzeitig vor der Sommerpause die Arbeiten zur Steuerreform abgeschlossen. Nun gehe es an die Umsetzung. Vor Inkrafttreten der Regelungen seien zum Teil noch schwierige Aufgaben zu bewältigen, bevor die neue Rechtslage angewendet werden könne. So habe der BMF für Zwecke der Grunderwerbsteuer in einer Verordnung die Modalitäten für die Hochrechnung des Bodenwerts, die Ermittlung des Gebäudewerts und auch den anzuwendenden Immobilienpreisspiegel samt Höhe eines Abschlags festzulegen. Auch dürfe man gespannt sein, wie verschiedene Zweifelsfragen, etwa zur Neuregelung der Einlagenrückzahlung durch das BMF ausgelegt würden.